Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Die Kanzlei schutte.legal ist Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht. Hierbei umfasst das Spektrum der zu bearbeitenden Mandate sämtliche Bereiche des Versicherungsrechts. Unsere Rechtsgebiete im Überblick. Hierzuzählen unter anderem die sogenannten Sachversicherungen (Gebäude, Hausrat, Kasko, Bauwesen, Feuer, Haftpflicht, Einbruch und Reisegepäck). Ebenso die sogenannte Personenversicherung (Unfall, Krankheit, Leben, Berufsunfähigkeit, Diebstahl, Reiserücktritt und Fahrerschutzversicherung), das Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht, das Haftpflichtversicherungsrecht mit Schwerpunkten auf den gesetzlichen und privaten Versicherungen in Bezug auf Haftplicht und betriebliche Haftplicht, sowie Rechtsschutz- und Kreditversicherungen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Erfahren Sie im folgenden mehr über die jeweiligen Versicherungen und kontaktieren Sie uns gerne bei eventuellen Fragen.

in dubio pro reo, persönlich für Ihr Recht.

 
 
 

Die Lebensversicherung

Die Lebensversicherung sichert sogenannte biometrische Risiken ab. Hierbei handelt es sich beispielweise um Tod, Invalidität oder in nicht seltenen Fällen um eine privaten Altersvorsorge. Hier wird unter anderem von den Versicherern die fristbehaftete Auszahlung entweder verweigert, oder zwar in Gänze, jedoch entgegen der Vereinbarung nur in monatlichen Raten angeboten. Diese erstrecken sich meist über Jahrzehnte. Hier ist es geboten, sich anwaltlichen Rat einzuholen, Ihre Situation einschätzen zu lassen und eine Strategie gegen den Versicherer zu erarbeiten.

 

Die Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung, oder auch Fahrzeugversicherung haftet für Sie bei Schäden, Zerstörung oder bei Verlust von Fahrzeugen. Zu unterscheiden ist hier zwischen Teil- und Vollkasko Versicherungen. Je nach Versicherungsvertrag sind hier Brand-, Explosions- und Mader Schäden, sowie Hagel-, Sturm-, oder Blitzbeschädigungen versichert. Im Gegenteil zur Teilkaskoversicherung wird bei der Vollkasko hier kein Schadenfreiheitsbetrag berücksichtigt. Auch hier gibt es oftmals Probleme mit der zeitnahen und vollumfänglichen Auszahlung der Versicherung. Ein Anwalt sollte hier hinzugezogen werden. 

 

Die Unfallversicherung

Abgesehen von den allgemeinen medizinischen Kosten deckt die Unfallversicherung in Folge eines Unfalls auch die Kosten für Krankentransporte, Übergangskosten und Folgegelder im Sinne einer Schmerzensgeldzahlung ab. Auch Pflege- und zum Beispiel Sterbegelder sind je nach Versicherungsvertrag auszahlungspflichtig. Ebenso kann hier eine sogenannte Insassen- und Rückholversicherung im Vertrag enthalten sein. Im Streitfall mit Ihrer Unfallversicherung kann eine anwaltliche Beratung Ihnen einen erheblichen Vorteil verschaffen.

 

Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine Versicherung die verbunden ist mit den wirtschaftlichen Risiken einer Erkrankung. Hier werden die Kosten für zum Beispiel Behandlungen übernommen. Auch die Kosten einer Erkrankung nach Mutterschaft werden vom Versicherer in der Regel getragen. Zu Unterscheiden ist hier zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherung, in der die unter anderem oben genannten Kosten vom Versicherer direkt zum Ausgleich gebracht werden, müssen Sie in der Privaten Krankenversicherung die Kosten für Behandlungen zunächst selbst tragen. Diese sind in der Regel aber erstattungsfähig. Nicht selten gibt es hier rechtliches Streitpotenzial bei dem Ihnen ein Anwalt zur Seite stehen sollte, um Ihren Rechtsanspruch auf ordnungsgemäße Auszahlung durchzusetzen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Unfallversicherung deutlich abzugrenzen. Die sogenannte BU greift, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit im vorher definierten Rahmen auszuüben. Hier gilt, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen von Belang sind, sondern auch psychische oder allergische Faktoren durchaus zur Berufsunfähigkeit führen können. In vielen Fällen müssen sich betroffene Versicherungsnehmer hier einem aufwändigem Verfahren unterziehen, um die tatsächliche Berufsunfähigkeit festzustellen. Dazu zählen zum Beispiel Sachverständigengutachten. Auch hier ist unsere Kanzlei spezialisiert und hilft Ihnen Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.

Sie möchten trotzdem einen persönlichen Termin?

Rufen Sie uns gerne an unter 030 /403 638 090