Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
mit Sitz in Berlin-Mitte
Die Rechtsanwaltskanzlei schutte.legal ist Deutschland weit "Ihr Anwalt für Verkehrsrecht" mit Sitz in Berlin-Mitte. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Torsten Schutte, unter dem Motto der Kanzlei "persönlich für Ihr Recht" steht gemeinsam mit Ihnen für Ihre Interessen ein. Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Aber sind Sie wirklich Schuld? Eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zur Folge, während Sie für nur einen kleinen Moment unachtsam waren, ebenso. Aber war zum Beispiel die Messung in Ordnung? Auch die vollumfängliche verkehrsrechtliche Betreuung Ihres Fuhrparks im transportrechtlichen Bereich oder das betroffene Fahrzeug vom Abgasskandal.
Oftmals lässt sich der Weg vor Gericht nicht vermeiden. Schadenersatz und Fragen zur Haftung stehen im Raum. Hier ist es wichtig, einen Fachmann an der Seite zu haben, um gemeinsam mit Ihnen das beste Ergebnis zu erzielen. Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Transparent und einfach. Persönlich für Ihr Recht!
Unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei, digital, einfach, kompetent. Sie brauchen keinen Termin in unserem Büro. Das bedeutet Sie haben somit auch keinen Zeitverlust in Ihrem Alltag. Sie können uns gerne Ihre Unterlagen ganz einfach und bequem zuschicken. Ob per Mail, per Post oder ganz einfach als Fax aus Ihrem Büro oder von zu Hause. Wir lassen Sie nicht warten. Der schnelle Kontakt ermöglicht Ihnen die sofortige Bearbeitung Ihres Falles. Anwaltliche Beratung muss nicht kompliziert sein. Auch nicht teuer. In vielen Fällen trägt die Versicherung des Gegners oder die eigene Rechtschutzversicherung die Kosten.
Von uns bekommen Sie zu jedem Zeitpunkt Informationen über den aktuellen Stand Ihres Falles. Wir nehmen Sie an die Hand. Für ein persönliches Telefonat stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns gerne an. In einem kostenlosen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen sehr gerne einen möglichen Weg auf, um Ihr Ziel so schnell wie möglich zu erreichen.
Der neue Bußgeldkatalog
Seit dem 09.11.2021 gilt bundesweit der neue Bußgeldkatalog. Es gelten noch härtere Regularien um den Auto- und Motorrad- und LKW-Fahrern noch tiefer in die Tasche zu greifen. Zu beachten ist hier zunächst einmal, dass hinter fast jedem Bescheid eine Rechtswidrigkeit steckt, die in der deutschen Rechtsprechung nicht genug Berücksichtigung findet. Nahezu jedes Gericht übersieht oder überliest den Verstoß, weil er in der Praxis üblich geworden ist. Beinahe jede uns bekannte Bußgeldstelle handelt so. Die Rede ist von einer eindeutigen Grundrechtsverletzung. Dem sogenannten Opportunitätsgrundsatz. Die ausstellende Behörde fragt hinterrücks bereits im Zuge des Anhörungsbogen, in dem der Beschuldigte bereits längst feststeht, zusätzlich eine Kopie des Personalausweises bei der zuständigen Behörde zum Abgleich des Bildmaterials ab. Dies geschieht grundsätzlich ohne Wissen des hier Betroffenen und ist somit ohne Rechtsgrundlage willkürlich.
Der bewusste Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften (hier §§ 22 Abs. 2 PassG; 24 Abs. 2 PAuswG) bei der Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers kann zu einer Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgesichtspunkten führen.
(AG Landstuhl, Beschluss vom 26. Oktober 2015 – 2 OWi 4286 Js 7129/15)
Dies muss die einzige rechtliche Konsequenz sein.
Im Ergebnis ist das Verfahren einzustellen, wegen behördlichen Verstoßes gegen den „Opportunitätsgrundsatz“. Dieser Grundsatz besagt nämlich, dass Behörden und der Staat sich genauso an Recht und Gesetz halten müssen, wie der Bürger. Wer das nicht tut, kann sich auch nicht darauf stützen. Nur die genaue Prüfung der Ermittlungsakte durch einen erfahrenen Rechtsanwalt kann diese Verstöße aufdecken.
Aus Berlin bundesweit für Sie im Einsatz
Unsere Kanzlei ist aus Berlin bundesweit für Sie im Einsatz. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Torsten Schutte, verzeichnet mit seiner enormen Prozesserfahrung Verhandlungstage vor mehr als 600 Gerichten auf dem gesamten Bundesgebiet. Für uns zählt Erfolg, nicht die Entfernung. Dafür ist uns kein Weg zu weit. Auch Ihr persönliches Erscheinen vor Gericht ist nicht unbedingt notwendig. Wir befreien Sie, wenn möglich, selbstverständlich gerne vom Termin vor dem Gericht. Vertrauen Sie gerne auf die Erfahrung unserer Kanzlei. Es gibt leider keine Erfolgsgarantie. Es zahlt sich aber aus jemanden an seiner Seite zu haben, der die tägliche Rechtsprechung der Gerichte kennt und mit der richtigen Auffassung für Ihre Ziele kämpft. Nehmen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens. Transparent und stets informiert mit unserer Kanzlei. Damit Sie in der bundesweit nicht immer gleichen Rechtsprechungen nicht den Überblick verlieren. Es geht darum, gut beraten zu sein und zu verstehen was passiert. Keine Situation ist aussichtslos!